Auftragsverarbeitungsvertrag
Art. 28 DSGVO verpflichtet jeden Verantwortlichen (Sie), mit jedem Auftragsverarbeiter (uns), der personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu schließen. Der AVV von Plaithy ist im Business- und Enterprise-Abonnement enthalten und steht unten zum Download bereit.
Plan wird geprüft …
Was der AVV regelt
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung.
- Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen.
- Unterauftragsverarbeiter und Verfahren zur Änderungsbenachrichtigung.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
- Standardvertragsklauseln für Drittlandübermittlungen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden.
- Jährliche Audit-Rechte mit angemessener Vorankündigung.
- Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten bei Vertragsende.
Bei Fragen zum AVV — einschließlich individueller Anpassungen für Enterprise-Kunden — wenden Sie sich an support@plaith.ai.